Parken in der Hauptstraße von Grünsfeld
Mittwoch, 20. April 2016Die Kurzparkzone gilt montags bis freitags von 07.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 07.00 bis 13.00 Uhr.
Die Ausweisung dieses Straßenstücks als Kurzparkzone ist im Interesse aller Besucher der Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe im Ortskern von Grünsfeld.
In diesem Bereich ist ein Parken von maximal 2 Stunden mit Parkscheibe zulässig.
Dauerparker werden ausdrücklich gebeten, in den Seitenstraßen oder sonstigen ausgewiesenen Parkplätzen ihr Fahrzeug abzustellen.
Die Einhaltung der Kurzparkzone wird in Zukunft verstärkt kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen ist mit einer Anzeige zu rechnen.
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