Kommunale Wärmeplanung
Laut Wärmeplanungsgesetz sind alle Kommunen aufgerufen, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Als Kommune mit unter 100.000 Einwohnenden muss Grünsfeld bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung abgeschlossen haben. Der kommunale Wärmeplan ist ein strategischer Fahrplan, der das Ziel verfolgt, konkrete Strategien und umsetzungsorientierte Maßnahmen für eine klimaneutrale und zugleich wirtschaftliche Wärmeversorgung des kompletten Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 zu entwickeln.
Grünsfeld macht sich im Konvoi gemeinsam mit Ahorn, Boxberg, Großrinderfeld, Königheim und Lauda-Königshofen auf den Weg. Konvoiführer ist hier die Stadt Lauda-Königshofen. Die Antragsstellung erfolgte Ende 2023, im Herbst 2024 erhielt der Konvoi Lauda-Königshofen die Förderzusage des Landes zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung.
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Jede Gemeinde entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Die kommunale Wärmeplanung informiert die Grünsfelder Bürgerinnen und Bürger nach Abschluss der Planungen unverbindlich über die Potentiale einer zentralen, leitungsgebundenen oder dezentralen Wärmeversorgung.
Unter einer leitungsgebundenen Wärmeversorgung können zentrale Wärmenetze oder Wasserstoffnetze verstanden werden; d.h. Häuslebesitzer schließen sich an ein zentrales Netz an, welches bspw. über Hackschnitzel aus einer zentralen Versorgungsstelle versorgt wird. In Bereichen, die dezentral ausgewiesen werden, ist voraussichtlich keine leitungsgebundene Wärmeversorgung möglich. D.h. Bürgerinnen und Bürger müssen sich selbst um eine dezentrale Heizungsmöglichkeit kümmern (z. B. Wärmepumpe).
Im Hinblick auf die Regelungen im Gebäudeenergiegesetzt (GEG, auch Heizungsgesetz) wird es zukünftig bei der Umstellung der eigenen Heizungsanlage darauf ankommen, dass mind. 65 % des eingesetztes „Betriebsmittels“ aus Biokraftstoffen besteht. Hier zudem der Hinweis: Das GEG erläutert kein Verbot von Gas- oder Ölheizungen – hinsichtlich der Regularien sowie in Verbindung mit der CO2-Abgabe und des ab 2027 geplanten EU-Emissionshandels für den Bereich Gebäude, wird darauf hingearbeitet, dass erneuerbare Energien attraktiver werden.
Detailliertere Informationen zum generellen Stand der kommunalen Wärmeplanung können auf der Website der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) nachgelesen werden.
