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Öffentliche Bekanntmachung

Artikel vom 19.05.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Solar Bischofsheimer Pfad“

In der öffentlichen Sitzung am 14.04.2026 billigte der Gemeinderat der Stadt Grünsfeld den erarbeiteten Entwurf zu dem o.g. Bebauungsplan sowie den dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften und beschloss, eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 25.05.2026 bis 26.06.2026 durchzuführen.
Geltungsbereich:
Das 3,9 ha große Plangebiet befindet sich ca. 850m nordwestlich von Grünsfeld-Hausen auf den Flurstücken 248 und 249 (vollständig), Gemarkung Grünsfeld-Hausen. Das Plangebiet liegt westlich der Autobahn BAB 81 und in der Nähe der Autobahnraststätte „Ob der Tauber“

Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen der Klärle GmbH, Weikersheim vom 14.04.2026 im Maßstab 1:1.00. Dem Bebauungsplan ist eine gleichlautend datierte Begründung mit Umweltbericht, eine artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und ein Blendgutachten beigefügt.

Anlass und Ziele der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von Pho-tovoltaikmodulen geschaffen werden. Im gesamten Planbereich wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO festgesetzt. Zulässig sind freistehende Solarmodule ohne Fundamente sowie notwendige Wechselrichter, Transforma-toren, Speicher, sonstige Betriebsgebäude und Nebenanlagen, die dem Nutzungszweck des SO Gebietes dienen. Die Festsetzung der maximalen Höhe der Solarmodule von 4,0 m und die maximale Gebäudehöhe der Betriebsanlagen von 4,0 m soll die Höhenentwicklung der Solarmodule und Gebäude begrenzen. Zur Begrenzung der Versiegelung wird eine Grundflächenzahl von 0,6 festgesetzt.

Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solar Bischofsheimer Pfad“ sowie den örtlichen Bauvorschriften liegt vom 25.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026 bei der Stadtverwaltung Grünsfeld Hauptstraße 12, 97947 Grünsfeld während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. In diesem Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen und die öffentliche Bekanntmachung sind in dieser Zeit auf den Internetseiten der Stadt Grünsfeld sowie unter www.klaerle.de (Rubrik: Behördenbeteiligung) einzusehen. Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an eisner(@)klaerle.de übermittelt werden. Stellungnahmen können aber auch auf anderem Weg, z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Stadtverwaltung Grünsfeld, Hauptstraße 12, 97947 Grünsfeld abgegeben werden. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Bestandteile des Bebauungsplanes

  • Umweltbericht vom 14.04.2026 zum Bebauungsplan mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkun-gen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter inkl. Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Klärle GmbH Weikersheim
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 14.04.2026, Klärle GmbH Weikersheim
  • Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen (Blendgutachten) für den Solarpark Grünsfeld-Hausen, Stand 24.03.2026, DGS Landesverband Berlin Brandenburg e.V:

Umweltbezogene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

  • Stellungnahme des Regierungspräsidium Freiburg vom 21.05.2025 mit Hinweisen zur Geotechnik Ingenieurgeologie und zum Bodenschutz
  • Stellungnahme vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis vom 28.05.2025 in Bezug auf Niederschlagswasser, Bodenschutz, CEF-Ausgleichsmaßnahme Feldlerche, Festlegung zu Pflanzgebote: Saatgut, Pflanzenarten, Blen-dung Verkehrsteilnehmer

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bauleitplanes enthalten. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stel-lungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Das Ergebnis wird erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Beschluss versandt. Hinweis: Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Grünsfeld, den 16.05.2026
gez. Joachim Markert
Bürgermeister