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Ermittlung Wasserverbrauch | Abwasserabsetzungen

Artikel vom 04.11.2025

Wasser/- Abwassergebührenbescheide 2025

Wie im letzten Jahr nutzt die Stadt Grünsfeld für die Ablesung der Wasserzähler die Software WATERLOO. Dadurch ist es möglich, die Ablesung des Wasserverbrauchs bis hin zur Verrechnung

  • bequem digital
  • sehr viel effizienter und fehlerfrei
  • sowie vollkommen kontaktlos

 zu gestalten.

Seit 2024 werden die manuellen Wasserzähler durch Funkwasserzähler ersetzt. Wenn Sie bereits einen Funkzähler haben, müssen diese nicht wie bisher von Ihnen abgelesen werden. Das wird von uns per Funk erledigt.

Ablauf:
Sie erhalten in KW 45 bzw. KW 46 entweder eine E-Mail mit der Aufforderung zur Ablesung oder Ihre Ablesekarte direkt per Post. Darin erhalten Sie auch noch einmal alle Informationen zum Vorgang.

So sehen die WATERLOO Ablesekarten aus (siehe Bild rechts oben)

Um Schätzungen Ihres Verbrauchs zu vermeiden, bitten wir Sie, von den zahlreichen kostenlosen Möglichkeiten der Zählerstandsübermittlung bis zum 05.12.2025 auch Gebrauch zu machen. 

So können Sie Ihren Wasserzählerstand bekanntgeben:

1. „Zähler Plus” App
Mit der kostenlosen App von WATERLOO können Sie den Zählerstand bequem von Ihrem Smartphone aus übermitteln, sogar mit Beweisfotos. Außerdem bietet die App noch weitere Funktionen, wie das Vergleichen des Wasserverbrauchs oder Neuigkeiten zum Thema Wasser aus der Gemeinde. Laden Sie die App dazu kostenlos vom App Store oder Google Play Store auf Ihr Smartphone.

2. Online auf der WATERLOO Webseite
Wenn Sie keine eigene App für die Übermittlung nutzen wollen, können Sie auch einfach die WATERLOO Website in Ihrem Browser nutzen.

3. QR-Code
Mit einem QR-Code Scanner auf Ihrem Handy können Sie ganz einfach den blauen QR-Code auf Ihrem Ableseblatt (rechts oben) scannen. So kommen Sie direkt zur Eingabemaske für die Online-Übermittlung.

4. WATERLOO Chatbot “Splashy”
Auch den weltweit ersten Chatbot zur Zählerstandsübermittlung können Sie nutzen, sogar über Ihren Facebook Messenger. Der automatisierte Chatbot “Splashy” führt Sie durch alle Schritte der Übermittlung. 

5. 24h-Hotline “WATER Voice”
Auch per Telefon können Sie rund um die Uhr Ihren Zählerstand übermitteln. Wählen Sie dafür die am Ablesezettel genannteTelefonnummer. Die vollautomatisierte Hotline "Wasser Voice" leitet Sie durch die Übermittlung per Tasteneingabe.

6. Ablesekarte per Post
Natürlich gibt es auch weiterhin nicht-digitale Möglichkeiten der Übermittlung. Schicken Sie dafür die händisch ausgefüllte Ablesekarte per Post an das Gemeindeamt zurück.

Wir bedanken uns im Voraus und bitten um eine fristgerechte Übermittlung bis 05.12.2025 um Schätzungen zu vermeiden. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich mit Frau Girg (E-Mail oder Telefonnummer: 09346 9211-18) in Verbindung setzen.

Absetzungen für landwirtschaftliche Betriebe

Im Dezember 2025 werden die Bescheide für die Wasser/- Abwassergebühren für den Zeitraum 01.11.2024 bis 31.12.2025 erstellt.

Nachstehend ein Auszug aus derAbwassersatzung der Stadt Grünsfeld,  sowie eine Beispielrechnung für Absetzungen bei landwirtschaftlichen Betrieben:
Laut Abwassersatzung der Stadt Grünsfeld ist für landwirtschaftliche Betriebe, die abzusetzende Wassermenge die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird und die nicht durch den Nachweis eines besonderen Wasserzählers erbracht wird, pauschal zu ermitteln. Dabei gilt als nicht eingeleitete Wassermenge je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen und Schweinen 16 m³/Jahr und bei Geflügel 6 m³/Jahr, sowie für bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche 1 m³/ ha (Spritzwasser). Diese pauschal ermittelte Wassermenge wird auf Antrag von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraumes nicht nur vorrübergehend aufhält, mindestens 35 m³ für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 30 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetztes ist entsprechend anzuwenden und kann bei der Stadtkasse Grünsfeld erfragt werden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung  der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. Anträge auf Absetzungen nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu stellen. Sollen die Absetzungen bereits auf der Wasserendabrechnung für 2025 berücksichtigt werden, müssen die entsprechenden Unterlagen bis spätesten 05.12.2025 der Stadtkasse vorgelegt werden. Das Antragsformular ist bei der Stadtkasse Grünsfeld erhältlich. 

Beispielrechnung Abwasserabsetzungen:
Wasserverbrauch laut Ablesung: 250 m³
5 Personen im Haushalt = Mindestabwassermenge (35 m³ + 4 x 30 m³) 155 m³ = Abwassermenge auf die Absetzungen angerechnet werden können: 95 m³

Berechnung der abzusetzenden Abwassermenge (Annahmen):
50 ha bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche = 50 m³ (Spritzwasser)
10 Rinder (1-2 Jahre) = 112 m³ (Viehabsetzungen) abzusetzende Abwassermenge 162 m³

Bei diesem Beispiel würden nur 95 m³ anstatt der errechneten pauschalen Abwassermenge in Höhe von 162 m² als Absetzungen anerkannt, weil laut Satzung eine Mindestabwassermenge von 155 m³ zu zahlen ist. 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich ebenfalls mit Frau Girg (E-Mail oder Telefonnummer: 09346 9211-18) in Verbindung setzen.