Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Stadt Grünsfeld
Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Großer Garten, 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Stadt Grünsfeld hat am 25.07.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften aufgrund von § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. In gleicher Sitzung wurde der zeichnerische und textliche Vorentwurf des Bebauungsplans und die Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 25.07.2024 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich für die Bebauungsplanänderung umfasst die folgenden Flurstücke 950, 950/3, 950/4, 954, 956, 959 (vollständig) und 25/6, 11163 (teilweise), Gemarkung Grünsfeld. Der Bebauungsplan überplant die westliche Hälfte des Gebiets Großer Garten entlang der Leuchtenbergstraße.
Abgrenzung Plangebiet (unmaßstäblich):
Abgrenzung Bebauungsplan (unmaßstäblich):
Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen der Klärle GmbH, Weikersheim vom 25.07.2024 im Maßstab 1:500. Dem Bebauungsplan ist eine gleichlautend datierte Begründung mit Umweltbericht beigefügt.
Anlass und Ziele der Planung
Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes „Großer Garten“ von 1978 ist die Überplanung des ehemaligen Möbel-Seubert-Areals durch zwei Bauvorhaben und die Umsiedlung der ortsansässigen Zahnarztpraxis an die Leuchtenbergstraße. Das ehemalige Ausstellungsgebäude wird zu 17 Wohnungen umgenutzt. Im Bereich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes des Seubert-Areals erfolgt ein Abbruch dessen und ein Neubau der Caritas für ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung. Für die ortsansässige Zahnarztpraxis konnte im Bereich Großer Garten ein geeigneter Standort an der Leuchtenbergstraße gefunden werden. Für die freie Restfläche auf den Flurstücken 954 und 956 wurde eine flächensparende Wohnbauentwicklung mit bis zu acht kleinen Bauplätzen für Einzel- oder Doppelhäuser konzipiert.
Der ehemalige Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen, deshalb ist eine Anpassung der Bebauungsplanung notwendig. Im Planbereich wird ein Urbanes Gebiet nach § 6a BauNVO aufgrund der geplanten Nutzungsdurchmischung festgesetzt. Zur Begrenzung der Versiegelung wird eine Grundflächenzahl von 0,6 festgelegt. Zur Durchgrünung des Plangebietes und zur Beachtung artenschutzrechtlicher Vorgaben sind Anpflanzungen und Ansaaten festgelegt.
Umweltprüfung und -bericht mit Eingriffs- und Ausgleichsregelung / spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen und erheblichen Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden müssen. Für den Bebauungsplan „Großer Garten, 1. Änderung“ ist ein Umweltbericht in geeignetem Umfang notwendig. Eine Ausnahme nach § 13 BauGB liegt nicht vor. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist jeweils Teil der Begründung und der öffentlichen Auslegung. Zusätzlich wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) angefertigt, sie liegt ebenfalls öffentlich mit aus.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans mit den dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung, dem Umweltbericht sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
vom 15.08.2024 bis einschließlich 15.09.2024
bei der Stadtverwaltung Grünsfeld, Hauptstraße 12, 97947 Grünsfeld, Hauptamtsbüro während der üblichen Dienststunden, aus. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bauleitplanes enthalten. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Das Ergebnis wird erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Beschluss versandt. Hinweis: Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Grünsfeld, den 03.08.2024
Bürgermeister Joachim Markert