Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas & Co.
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel: eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher und Verbraucherinnen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Einspeisevergütung sinkt
Wer 2025 beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Bei Anlagen bis zu 10 Kilowatt Leistung mit teilweise Einspeisung sinkt die Einspeisevergütung um etwa 1 Prozent auf dann 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts. Die feste Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre. Die Anschlussvergütung für Strom aus ausgeförderte Anlagen wird 2025 wahrscheinlich niedriger ausfallen als 2024. Die Vergütung bemisst sich am durchschnittlichen Börsenstrompreis für Solarstrom, der erst im nächsten Jahr bekannt sein wird.
Preise für Treibhausgase machen Gas und Öl teurer
Wer mit Gas heizt, zahlt ab 2025 etwa 48 Euro brutto mehr fürs CO2. Bei Heizöl ist mit 63 Euro brutto mehr pro Jahr zu rechnen. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas beziehungsweise 2.000 Liter Heizöl. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Wer Schluss mit Öl und Gas macht und auf erneuerbare Energie setzt, spart die Emissionskosten.
Dynamische Stromtarife werden für Stromanbieter Pflicht
Ab 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Haushalte mit dynamischem Tarif haben keinen festen Strompreis mehr, der Preis orientiert sich an den Spotpreisen der Strombörse. Das bedeutet: In Zeiten mit wenig Nachfrage und viel Stromerzeugung ist der Strompreis dann niedriger als zu Zeiten mit Spitzennachfrage und wenig Stromerzeugung. Voraussetzung für den dynamischen Stromtarif ist ein intelligentes Messsystem, Smart Meter genannt. Ab 2025 haben Haushalte außerdem einen Anspruch, innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung mit einem Smart Meter ausgestattet zu werden. Wer sein E-Auto zu Hause lädt oder mit einer Wärmepumpe heizt, kann ab April 2025 von dynamischen Netzentgelten profitieren. Für das Netzentgelt soll es dann drei Tarifstufen für jeweils jährlich festgelegte Zeiträume geben: den Standard-Tarif, Hochtarif und Niedrigtarif. Wer den Verbrauch dieser Geräte in die Zeiträume mit geringer Nachfrage legt, kann erheblich Kosten sparen. Auch für die dynamischen Netzentgelte ist der Smart Meter Voraussetzung.
Strengere Emissionsgrenzwerte für ältere Holzfeuerungen
Wer einen Heizkessel oder Einzelofen für Holz oder andere feste Brennstoffe betreibt, muss möglicherweise tätig werden. Heizkessel, die zwischen 1. Januar 2005 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeuerungen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 müssen ab Januar 2025 strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Für betreffende Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig. Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
Förderung von Wärmepumpen
Wer ab 2025 den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen will, muss dafür sorgen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Damit können energiewirtschaftlich relevante Messdaten erfasst und die Wärmepumpe netzdienlich gesteuert werden. Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der Kosten. Durch Bonusförderungen sind in der Summe bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich.
Beratungen zu oben genannten Themen sowie Hinweise zu Energie- und Kosteneinsparungen erhalten Interessierte über die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen gibt es auf der Website unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800-80980 2400. Energieberatungstermine können zudem bei der Energieagentur Main-Tauber-Kreis unter energieagentur@main-tauber-kreis.de bzw. 09341-825813 vereinbart werden.