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Öffentliche Bekanntmachung

Artikel vom 27.04.2025

Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Solar Bischofsheimer Pfad“

Der Gemeinderat der Stadt Grünsfeld hat am 08.04.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des genannten Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften aufgrund von § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 28.04.2025 bis 30.05.2025 durchzuführen.

Geltungsbereich:
Das 3,9 ha große Plangebiet befindet sich ca. 850m nordwestlich von Grünsfeldhausen auf den Flurstücken 248 und 249 (vollständig), Gemarkung Grünsfeldhausen. Das Plangebiet liegt westlich der Autobahn BAB 81 und in der Nähe der Autobahnraststätte „Ob der Tauber“

Den Lageplan können Sie den unten angehängten Downloads entnehmen (PDF-Datei).

Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen der Klärle GmbH, Weikersheim vom 08.04.2025 im Maßstab 1:1000. Dem Bebauungsplan ist eine gleichlautend datierte Begründung mit Umweltbericht und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung beigefügt.

Anlass und Ziele der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von Photovoltaikmodulen geschaffen werden. Im gesamten Planbereich wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO festgesetzt. Zulässig sind freistehende Solarmodule ohne Fundamente sowie notwendige Wechselrichter, Transformatoren, Speicher, sonstige Betriebsgebäude und Nebenanlagen, die dem Nutzungszweck des SO-Gebietes dienen. Die Festsetzung der maximalen Höhe der Solarmodule von 4,0 m und die maximale Gebäudehöhe der Betriebsanlagen von 4,0 m soll die Höhenentwicklung der Solarmodule und Gebäude begrenzen. Zur Begrenzung der Versiegelung wird eine Grundflächenzahl von 0,6 festgesetzt.

Umweltprüfung und -bericht mit Eingriffs- und Ausgleichsregelung / spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen und erheblichen Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden müssen. Für den Bebauungsplan „Solar Bischofsheimer Pfad“ ist ein Umweltbericht in geeignetem Umfang notwendig. Eine Ausnahme nach § 13 BauGB liegt nicht vor. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist jeweils Teil der Begründung und der öffentlichen Auslegung. Zusätzlich wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) angefertigt, sie liegt ebenfalls öffentlich mit aus.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans mit den dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung, dem Umweltbericht sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025
bei der Stadtverwaltung Grünsfeld, Hauptstraße 12, 97947 Grünsfeld während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bauleitplanes enthalten. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Das Ergebnis wird erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Beschluss versandt. Hinweis: Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Grünsfeld, den 19.04.2025

Bürgermeister Joachim Markert