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Öffentliche Bekanntmachung

Artikel vom 20.04.2025

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Großer Garten, 1. Änderung“

In der öffentlichen Sitzung am 12.11.2024 billigte der Gemeinderat der Stadt Grünsfeld den erarbeiteten Entwurf zu dem o.g. Bebauungsplan sowie den dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und beschloss, eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 22.04.2025 bis 23.05.2025 durchzuführen.

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich für die Bebauungsplanänderung umfasst die folgenden Flurstücke 950, 950/3, 950/4, 954, 956, 959 (vollständig) und 25/6, 11163 (teilweise), Gemarkung Grünsfeld. Der Bebauungsplan überplant die westliche Hälfte des Gebiets Großer Garten entlang der Leuchtenbergstraße.

Abgrenzung Plangebiet (unmaßstäblich):

Auszug Bebauungsplan (unmaßstäblich):

Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen der Klärle GmbH, Weikersheim vom 12.11.2024 im Maßstab 1:500. Dem Bebauungsplan ist eine gleichlautend datierte Begründung mit Umweltbericht sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beigefügt.

Anlass und Ziele der Planung:
Der ehemalige Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen und den Wünschen der aktuellen Bauvorhaben, deshalb ist eine Anpassung der Bebauungsplanung notwendig. Im Planbereich wird ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO aufgrund der geplanten Nutzungsdurchmischung festgesetzt. Zur Begrenzung der Versiegelung wird eine Grundflächenzahl von 0,6 festgelegt. Zur Durchgrünung des Plangebietes und zur Beachtung artenschutzrechtlicher Vorgaben sind Anpflanzungen und Ansaaten festgelegt.

Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Großer Garten, 1. Änderung“ sowie den örtlichen Bauvorschriften liegt vom vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025 bei der Stadtverwaltung Grünsfeld Hauptstraße 12, 97947 Grünsfeld während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Bestandteile des Bebauungsplanes

  • Umweltbericht vom 12.11.2024 zum Bebauungsplan mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter inkl. Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Klärle GmbH Weikersheim
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 12.11.2024, Klärle GmbH Weikersheim
  • Geräuschimmissionsprognose zum Bebauungsplan, Stand 01.08.2024, rw bauphysik ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG Schwäbisch Hall
  • Wasserwirtschaftlicher Nachweis zum Bebauungsplan, Stand 31.03.2025, BGS Wasser GmbH Darmstadt

Umweltbezogene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

  • Stellungnahme des Regierungspräsidium Stuttgart vom 21.08.2024 mit Hinweise zur Denkmalpflege
  • Stellungnahme des Regierungspräsidium Freiburg vom 30.08.2024 mit Hinweisen zur Geotechnik, Hydrologie und zum Bodenschutz
  • Stellungnahme vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis vom 10.09.2024 in Bezug auf Brauchwassernutzung; Lage im HQ100-Bereich des Wittigbaches und der daraus resultierenden Auswirkungen für Hochwasser; Klarstellung der saP zu Fledermäusen, Zauneidechse, ökologische Baubegleitung, Vögel, Kleintierdurchlässigkeit; Überprüfung der Art der baulichen Nutzung
  • Stellungnahme der Privatperson 2 vom 10.09.2024 hinsichtlich Lärm- und Sichtschutz für private Gebäude
  • Stellungnahme des Regierungspräsidium Stuttgart Raumordnung vom 11.09.2024 zur Behandlung und Berücksichtigung des Hochwasserschutzes

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bauleitplanes enthalten. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Das Ergebnis wird erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Beschluss versandt. Hinweis: Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Grünsfeld, den 12.04.2025

Bürgermeister Joachim Markert