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Öffentliche Bekanntmachung

Artikel vom 16.06.2026

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs (VE) des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Wendelsmühle“ in Grünsfeld.

In der öffentlichen Sitzung am 09.06.2026 billigte der Gemeinderat der Stadt Grünsfeld den erarbeiteten Vorentwurf zu dem o.g. Bebauungsplan sowie den dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften und beschloss, eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 29.06.2026 bis 31.07.2026 durchzuführen.

Geltungsbereich:
Das 1,04 ha große Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Grünsfeld in Richtung Grünsfeld-Hausen auf den Flurstücken 10122 (vollständig) und 10123 sowie 9978 zum Teil. Im Plangebiet liegt die historische Wendelsmühle.

Geltungsbereich (unmaßstäblich)

Auszug Bebauungsplan (unmaßstäblich)

Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften sowie Hinweise sind der Planteil (P01) im Maßstab 1:500 und der Textteil (T) mit Begründung (B) und Umweltbericht (U) des Ingenieurteam Jouaux Part GmbB, Grünsfeld, vom 09.06.2026. Dem Bebauungsplan ist ein Fachbeitrag zum Artenschutz, die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach BNatSchG sowie der Grünordnungsplan mit den Kompensationsmaßnahmen beigefügt.

Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wendelsmühle“ mit den örtlichen Bauvorschriften liegt vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 bei der Stadtverwaltung Grünsfeld Hauptstraße 12, 97947 Grünsfeld während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung. Von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.gruensfeld.de auf der Startseite unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.

Schriftliche Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an des beauftragten Ingenieurteam Jouaux PartGmbB zu übermitteln.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag auf Normenkontrolle gemäß § 47 der VwGO, der den Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig sind, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung geltend macht, die sie im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB nicht, oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Bestandteile des Bebauungsplanes

  • Umweltbericht vom 14.04.2026 zum Bebauungsplan mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter. Die Belange des Hochwasserschutzes wurden im Umweltbericht dargestellt und beschrieben. Die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde durch das Ingenieurteam Jouaux PartGmbB aus Grünsfeld erstellt und in den Umweltbericht mit aufgenommen. Der Bestand und die Planung wurden in eigenständigen Plänen gegenübergestellt und bilanziert.
  • Fachgutachten Zauneidechse, Stand 17.11.2025,
    Tauberzoo
    Bearbeiter: Dipl. Biol. Volkhard Bauer
    Büro für Faunistik, Lange Steig 13
    97941 Tauberbischofsheim