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Bibliothek - Pflichtexemplare abgeben (Verleger)

Als Verleger und Herausgeber müssen Sie jeweils ein Exemplar Ihrer Veröffentlichungen kostenlos den Landesbibliotheken übergeben.

Durch diese Regelung soll die gesamte Medienproduktion eines bestimmten Gebietes vollständig an einer zentralen Stelle aufbewahrt werden.

Voraussetzungen

Veröffentlichungen sind:

  • gedruckte Veröffentlichungen,
  • digitale Veröffentlichungen,

Diese Veröffentlichungen können herausgegeben worden sein:

  • in einem der vielen Verlage Baden-Württembergs,
  • von einer Behörde,
  • einem Verein,
  • einer Firma oder
  • von einer Privatperson im Selbstverlag.

Verfahrensablauf

Sie müssen je ein Exemplar Ihrer Veröffentlichungen abgeben:

  • an die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart und
  • an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe.

Fristen

Die Pflichtexemplare müssen innerhalb einer Woche nach dem Beginn des Verkaufs abgeliefert werden.

Unterlagen

Keine.

Kosten

Wenn die kostenlose Abgabe nicht zumutbar ist, z.B. wenn sehr wenige Stücke produziert werden, kann der Verleger bei der zuständigen Landesbibliothek einen Kostenersatz beantragen.

Sonstiges

Hinweis: Sie müssen von allen Veröffentlichungen zwei Exemplare auch an die Deutsche Nationalbibliothek abliefern.

Zuständigkeit

Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe oder die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart

Freigabevermerk

10.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg