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Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen

Für ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann die Wiederzulassung auf den gleichen Halter beantragt werden.

Zum Zwecke der Wiederzulassung kann eine Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und eines angrenzenden Bezirks durchgeführt werden, wenn

  • die Zulassungsbehörde das Kennzeichen vorab zugeteilt hat oder
  • eine Reservierung des Kennzeichens zum Zwecke der Wiederzulassung erfolgt ist und
  • die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist.

Hierbei ist die Versicherungsbestätigung mitzuführen und die Kennzeichen sind ordnungsgemäß am Fahrzeug anzubringen. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- und Heckscheibe zu legen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis.
  • Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
  • Keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Wiederzulassung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen. Gegebenenfalls benötigen Sie hierzu Kurzzeitkennzeichen.

Die Zulassungsbehörde bringt am Kennzeichen Ihres Fahrzeugs die neuen Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und hatten Sie bisher keine Ausnahmegenehmigung oder eine Feinstaubplakette, müssen Sie diese ebenfalls beantragen.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichen benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.

Fristen

Keine.

Unterlagen

  • Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass, - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
  • Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
  • Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter. Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Hinweis: Bestehen rückständige Gebühren oder Steuerrückstände, ist die Zulassung des Fahrzeugs abzulehnen. Die Zulassungsbehörde darf die bevollmächtigte Person nur dann über den Grund der Ablehnung informieren, wenn der Halter schriftlich erklärt, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und rückständige Steuern informieren darf.

  • SEPA Lastschriftmandat unterschrieben vom Girokontoinhaber und vom Fahrzeughalter. Sind Girokontoinhaber und Fahrzeughalter identisch, genügt die Unterschrift im Feld „Girokontoinhaber“.

Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" im Schwerbehindertenausweis werden von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Der Schwerbehindertenausweis ist vorzulegen. Die Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats ist dann nicht erforderlich.

  • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
  • Soweit vorhanden, die bisherigen, entstempelten Kennzeichen. Sind diese nicht mehr vorhanden, sind neue Kennzeichen zu beschaffen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief).
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist.

Kosten

Die Kosten sind individuell je nach Fallgestaltung zu ermitteln.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Sonstiges

Die internetbasierte Wiederzulassung kann nur beantragt werden, wenn

  • der Halter eine natürliche Person ist,
  • der Halter einen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie ein Kartenlesegerät besitzt oder über die Ausweis-App verfügt,
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit einem Sicherheitscodes versehen ist,
  • der Halter über ein E-Payment-System verfügt (zum Beispiel Giropay, Kreditkarte, PayPal).

Zuständigkeit

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Vertiefende Informationen

  • Kurzzeitkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Vereinsregisterauszug
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Freigabevermerk

Dieser Text wurde durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis am 27.07.2022 aktualisiert.