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Netze BW GmbH
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Europäische Union
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.

Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.

Voraussetzungen

Sie

  • müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,
  • benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und
  • dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.

Die Begleitperson

  • muss namentlich benannt sein,
  • muss über 30 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.

Verfahrensablauf

Das Antragsformular erhalten Sie zunächst bei Ihrer Fahrschule. Zusätzlich müssen Sie den "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" ausfüllen. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17".

Den Antrag müssen Sie mit den erforderlichen Unterlagen dann über Ihr Bürgermeisteramt einreichen, da Ihre anzugebenden persönlichen Daten bestätigt werden müssen.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland.

Ab Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsbescheinigung bei der Führerscheinstelle in einen Kartenführerschein umtauschen. Für den Austausch der BF17-Bescheinigung übersenden Sie die Bescheinigung im Original sowie (falls vorhanden) bereits ausgestellte Kartenführerscheine auf dem Postweg. Sobald die entsprechenden Dokumente eingegangen sind, wird Ihnen das neue Führerscheindokument per Einschreiben an Ihre Meldeanschrift übersandt. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung und Abholung in der Führerscheinstelle. Bitte beachten Sie dafür die erforderlichen Unterlagen.

Hinweis: Die BF17-Bescheinigung ist noch drei Monate über den 18. Geburtstag hinaus gültig. In diesem Zeitraum darf auch ohne Begleitung gefahren werden.

Achtung: Falls Sie mehrere Fahrerlaubnisklassen gleichzeitig beantragt haben, oder Sie die Prüfung für das begleitete Fahren erst mit 18 Jahren abgelegt haben, bitten wir um vorherige telefonische Absprache.

Fristen

Für das Ablegen der Prüfungen:

  • Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag
  • Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag

Für den Umtausch der Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein:

  • innerhalb von drei Monaten nach Ihrem 18. Geburtstag

Unterlagen

Für den Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Personalien und Unterschrift
  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)

Für den Umtausch der Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein:

Bei persönlicher Abholung halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • originale BF17-Bescheinigung
  • bereits erteilte Kartenführerscheine (falls vorhanden)

Bei Abholung durch bevollmächtigte Personen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Vollmacht (formlos)
  • originale BF17-Bescheinigung
  • bereits erteilte Kartenführerscheine (falls vorhanden)

Kosten

Zusätzlich zur Führerscheingebühr in Höhe von 40,80 Euro (mit Probezeit, ohne Probezeit 40,00 Euro) fallen folgende Kosten an:

  • für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung: 7,70 Euro
  • für die Überprüfung einer Begleitperson: jeweils 12,00 Euro

Sonstiges

Keine.

Zuständigkeit

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Freigabevermerk

Dieser Text wurde durch das Verkehrsamt des Main-Tauber-Kreises am 26.07.2022 freigestellt.