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Sperrmüll entsorgen

Jeder private Haushalt hat die Möglichkeit, zweimal im Jahr die Sperrmüllabfuhr bei Bedarf individuell anzufordern oder den Sperrmüll mit einer ausgefüllten Sperrmüllkarte zu einem der Recyclinghöfe im Main-Tauber-Kreis zu bringen.

Voraussetzungen

Bei Ihrem Abfall muss es sich um Sperrmüll handeln. Zum Sperrmüll und Altholz zählen nur Gegenstände in haushaltsüblichen Mengen gemäß der Auflistung im Online-Formular, die wegen ihrer Größe, ihrem Gewicht oder ihrer Materialbeschaffenheit selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne oder in die Hausmüllsäcke eingefüllt werden können.

Beispiele für Sperrmüll:

  • Betten, Matratzen, Polstermöbel
  • Schrankteile, Tische, Stühle
  • Koffer, Teppiche

Zum Sperrmüll gehören insbesondere nicht:

Abbruchmaterial, Altreifen, Autoteile, Baustellenabfälle, Bauschutt, Elektro- und Elektronikgeräte, Wertstoffe (Altpapier, Styropor), Sperrmüll aus vollständigen Wohnungsauflösungen, Kunststoffe jeglicher Art (zum Beispiel Regenwassertonnen, Gartenstühle und -liegen), Fenster, Türen, Rollläden, befüllte Kartons oder Säcke (beispielsweise mit Tapeten und Hausmüll), mit Holzschutzmitteln behandeltes und im Außenbereich eingesetztes Holz (Gartenmöbel aus Holz), Altmetalle jeglicher Art (Wäscheständer, Töpfe, Metallroste).

Verfahrensablauf

Durch die Sperrmüllabfuhr auf Abruf soll gewährleistet werden, dass jeder Haushalt die Sperrmüllabfuhr bei Bedarf individuell anfordern kann und die bereitgestellten Gegenstände termingerecht abgeholt und entsorgt werden können.

Ablauf:

  • Mit einer Antragskarte per Post oder über das Online-Formular melden Sie den zu entsorgenden Sperrmüll beim Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) an.
  • Nach Antragsstellung erhalten Sie ein Antwortschreiben mit dem für Sie geltenden Abfuhrtermin.
  • Es können keine Gegenstände nachgemeldet oder spontan dazugestellt werden, weil dies jede Planung unmöglich machen würde.
  • Die Sammeltouren werden auf Basis der gestellten Anträge geplant. Sperrmüll und Altholz werden getrennt durch die beauftragte Firma abgefahren. Pro Sammeltour können zwischen 30 und 40 Haushalten berücksichtigt werden, je nach Menge des angemeldeten Sperrmülls und Altholzes. Damit dieses System gut funktioniert, müssen die Antwortkarten sehr sorgfältig ausgefüllt werden, ansonsten sind Rückfragen durch den AWMT erforderlich. Der AWMT bittet Sie dies zu beachten.
  • Der angemeldete Sperrmüll darf frühestens ab 19 Uhr des Vortages und muss bis spätestens 6 Uhr am Abfuhrtermin zur Abholung am Bürgersteig bereitgestellt werden. Die Bereitstellung hat so zu erfolgen, dass dieser nicht auf dem privaten Grundstück steht, sondern auf einem öffentlichen Gehweg beziehungsweise auf öffentlicher Fläche, ohne dass Verkehrsbehinderungen entstehen.
  • Nach der Abfuhr der Sperrmüllgegenstände muss der Lagerort von Ihnen gereinigt werden.
  • Pro Jahr sind maximal zwei Abfuhren von Sperrmüll auf Abruf pro Haushalt möglich. Dementsprechend sind in dem zu Jahresbeginn zugesandten Abfallkalender zwei Antwortkarten beigefügt. Auch Anforderungen über das Online-Formular werden registriert und mitgezählt.

Fristen

Der Abholtermin liegt durchschnittlich im Zeitraum von vier Wochen nach Antragstellung. Durch Feiertage kann sich dieser Zeitraum unter Umständen verlängern.

Unterlagen

Die Antragskarte aus Ihrem Abfallratgeber, ansonsten zahlen Sie bei Abgabe auf den Recyclinghöfen 18,00 Euro je 0,5 Kubikmeter.

Kosten

Für den "Sperrmüll auf Abruf" entstehen bei haushaltsüblicher Menge keine Kosten (zweimal pro Haushalt und Jahr).

Wird Sperrmüll zu einem Recyclinghof im Main-Tauber-Kreis gebracht, wird bei Anlieferung im Normalfall 18,00 EUR je angefangenen halben Kubikmeter berechnet. Alternativ kann auch eine Antwortkarte zur Bestellung des "Sperrmülls auf Abruf" auf dem Recyclinghof abgegeben werden und eine haushaltsübliche Menge wird dementsprechend kostenlos angenommen.

Bearbeitungsdauer

Der Abholtermin liegt durchschnittlich im Zeitraum von vier Wochen nach Antragstellung. Durch Feiertage oder Ausfälle kann sich dieser Zeitraum unter Umständen verlängern.

Sonstiges

Weiter Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Entsorgungseinrichtungen

Zuständigkeit

Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 2. Januar 2024 durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.