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Netze BW GmbH
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Europäische Union
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Schöffenwahl 2023

Artikel vom 21.03.2023

Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöf-fen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätig-keit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätig-keit in unserer Gesellschaft.
Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und all-gemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz.
Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie ent-scheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen An-klagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sit-zungstagen teilzunehmen.  

Wer das Schöffenamt ausüben will, kann sich bis zum 30. April 2023 bei der Stadt Grünsfeld, Hauptstraße 12, bewerben.

Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 4 Personen, die am Amtsgericht Tauberbischofsheim und Amtsgericht Mosbach als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Das Bewerbungsformular steht auf der Homepage der Stadt Grünsfeld im Bereich „Aktuelles“ oder auf der Seite www.schoeffenwahl2023.de zum Download zur Ver-fügung.

Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Spra-che nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Perso-nen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Weitergehende Informationen sind im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de veröffentlicht.

Der Gemeinderat der Stadt Grünsfeld entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Zulassung in die Vorschlagsliste. In der zweiten Jahreshälfte 2023 wählt der Schöf-fenwahlausschuss beim Amtsgericht Tauberbischofsheim aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028.

Hier gelangen Sie zum Bewerbungsformular (PDF-Datei)