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Saisonkennzeichen beantragen

Für ein Fahrzeug, das nicht das ganze Jahr betrieben werden soll, kann der Fahrzeughalter ein Saisonkennzeichen beantragen. Der Betriebszeitraum des Saisonkennzeichens muss mindestens zwei Monate und kann höchstens elf Monate umfassen. Er gilt nur für volle Monate. Das Saisonkennzeichen kann jedes Jahr in diesem Zeitraum wiederholt verwendet werden. Der Fahrzeughalter kann sich dadurch die jährliche Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung ersparen. Der Betriebszeitraum wird rechts auf dem Kennzeichenschild eingeprägt.

Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Plätzen weder gefahren noch abgestellt werden.

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Erteilung des Saisonkennzeichens bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert.

Ihr Fahrzeug erhält ein Kennzeichen, das von der Zulassungsbehörde mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) zu versehen ist.

Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.

Fristen

Keine.

Unterlagen

  • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.), gültig für Saisonkennzeichen
  • Die bestehenden Kennzeichen, sofern das Fahrzeug zugelassen ist und noch ohne Saisonzeitraum oder mit einem anderen Saisonzeitraum verwendet wird
  • Bei Wechsel einer bestehenden Zulassung auf Saisonkennzeichen oder Änderung des Saisonzeitraums zusätzlich:

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist.

  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

Kosten

Die Kosten sind individuell, je nach Fallgestaltung zu ermitteln.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Sonstiges

Keine.

Zuständigkeit

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Freigabevermerk

Dieser Text wurde durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-kreis am 23.10.2023 aktualisiert.