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Führerschein - bei Namensänderung umtauschen

Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Voraussetzungen

Namensänderung

Verfahrensablauf

Sie können den EU-Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen.

Zur Aushändigung kann Ihnen der Kartenführerschein auf Wunsch an Ihre Wohnsitzgemeinde übersandt werden. Anderenfalls müssen Sie Ihren Führerschein in der Führerscheinstelle abholen.

Fristen

Bitte beachten: Bei Abholung in der Führerscheinstelle erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung. Bitte melden Sie sich deshalb ca. 2 Wochen nach Erhalt des Gebührenbescheides, ob Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt.

Gegen eine Extragebühr (60,00 Euro) können Sie eine Expressbestellung beantragen. Sollte eine Expressbestellung gewünscht sein, muss der Antrag direkt bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Weitere Auskünfte werden telefonisch oder vor Ort erteilt.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • alter Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich
    beglaubigte Abschrift der Eheurkunde
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich
    Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist
  • wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich
    Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde

Kosten

24 Euro

Sonstiges

Keine.

Zuständigkeit

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Freigabevermerk

Dieser Text wurde durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt und am 25. August 2022 veröffentlicht.