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Teilfortschreibung Windenergie

Artikel vom 11.08.2023

Teilfortschreibung Windenergie im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien

Übergeordnete Zielvorgaben

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat laut Windenergie­flächenbedarfsgesetz des Bundes in Verbindung mit dem Klimaschutz- und Klimawandel­anpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg die Aufgabe, bis zum Jahr 2025 1,8 % der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie im Regionalplan als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen auszuweisen. Konkret bedeutet dies, dass auf den Gebieten des Stadtkreises Heilbronn und der Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall und Main-Tauber insgesamt ca. 8.577 Hektar für den Ausbau von Windenergieanlagen durch den Regionalverband festgelegt werden müssen. Laut den gesetzlichen Vorgaben des Landes muss die Ausweisung der Vorranggebiete bis zum 30.09.2025 abgeschlossen sein. Gelingt diese Ausweisung, sind Windkraftanlagen nur in den ausgewiesenen Vorranggebieten zulässig, die allerdings auf kommunaler Ebene durch Flächenausweisungen (z.B. durch Sonderbauflächen für Windenergie) ergänzt werden können. Gelingt dies nicht, findet keine planerische Steuerung mehr statt. Windkraftanlagen sind dann gemäß § 249 (7) BauGB spätestens ab dem 31.12.2027 in der gesamten Region auf Grundlage von § 35 (1) Nr. 5 BauGB als privilegierte Anlagen zulässig. Ab diesem Datum treten auch alle geltenden Flächennutzungspläne zur Steuerung der Windkraft außer Kraft. Natürlich würden in dem Fall dennoch die Vorgaben des Bundesimmissions­schutzgesetzes, der TA Lärm sowie die Vorgaben des Bundesnatur­schutzgesetzes greifen. Die für Windkraft zur Verfügung stehende Fläche wäre allerdings erheblich größer als 1,8%. Die rechtlichen Zusammenhänge sind im Detail in dem gemeinsamen Schreiben des Städtetags, des Gemeindetags und der AG der Regionalverbände (PDF-Datei) dargestellt.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Der Regionalverband hat aktuell das Kriterienset für den gesamten Planungsprozess erarbeitet. Auf Grundlage dieser Kriterien wurde der erste Schritt vollzogen und der Suchraum für die Region ermittelt. Da der Suchraum deutlich größer als das o.g. Flächenziel ist, kann sichergestellt werden, dass das Flächenziel wirklich erreicht werden kann.

Die wichtigsten planerischen Zielvorstellungen, deren Erreichung durch einen größeren Suchraum ebenfalls erleichtert werden, sind:

  • Ein möglichst großer Abstand zu bewohnten Siedlungsflächen, der erkennbar über den als Vorsorgeabstand festgelegten Ausschlusskriterien liegt
  • Die Erzeugung grünen Stroms in Nähe des Stromnetzes bzw. großer Verbraucher (z.B. großen Gewerbegebieten)
  • Eine faire Verteilung des Windkraftausbaus in der Region Heilbronn-Franken, bisher steht der weit überwiegende Teil der über 280 Windkraftanlagen im Main-Tauber-Kreis und im Landkreis Schwäbisch Hall
  • Die kurzfristige Flächenbereitstellung und Umsetzung, um die Gefahr von Energiemangel­situationen schnellstmöglich zu verringern
  • Eine Synchronisierung mit laufenden Planungen bzw. Projektierungen

Im Erklärvideo - Teil 1 wird die planerische Vorgehensweise bis zur Suchraumkarte für die Unterrichtung nach § 9 Abs. 1 ROG anhand eines fiktiven Beispiels zeichnerisch dargestellt. Einen Ausblick auf die anschließenden Planungsschritte bis zur Abgrenzung der Vorranggebiete für Windenergie enthält das Erklärvideo - Teil 2.

Darüber hinaus können den hier abrufbaren Karten (PDF-Datei) Informationen zu den Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau in Heilbronn-Franken entnommen werden

Weitere Informationen

Erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Regionalverband Heilbronn-Franken.