am 09.06.2024
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können hier online beantragt werden. Die Wahlscheine über das Internet können erst beantragt werden, wenn der Wähler seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat.
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden jedem Wahlberechtigten bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024 zugestellt. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit dem Rathaus Grünsfeld in Verbindung. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutsche Post AG zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldeamt@gruensfeld.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Eine Antragstellung über das Internet ist nur bis Donnerstag, 06. Juni 2024, 12.00 Uhr möglich, da der Versand der Briefwahlunterlagen per Post danach nicht mehr gewährleistet ist. Bitte sorgen Sie dafür, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, 09. Juni 2024 wieder im Rathaus Grünsfeld zurück sind.
Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden bis 05. Juni 2024 an alle Wahlberechtigten ausgetragen, so dass die Wählerinnen und Wähler diese in Ruhe zu Hause ausfüllen und am 09. Juni 2024 ins Wahllokal mitbringen können. Im Wahllokal erhalten die Wähler/innen dann
einen Wahlumschlag, in den man die ausgefüllten Stimmzettel verpacken und in die Wahlurne einwerfen kann.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Meldeamt, Tel.: 09346/9211-14, FAX 09346/921192
oder E-Mail: meldeamt(@)gruensfeld.de.
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB)
Weitere Informationen zu Wahl finden Sie unter www.kommunalwahl-bw.de
Ein Youtube-Video zur Kommunalwahl in Baden-Würrtemberg finden Sie hier.