Elektroschrott entsorgen
Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:
- auf den Recyclinghöfen des Main-Tauber-Kreises.
Der angegebene Entsorgungsweg gilt für die Entsorgung aus Privathaushalten und sonstigen Herkunftsbereichen (z.B. Gewerbe), soweit die Beschaffenheit und Menge der anfallenden Altgeräte mit den in Privathaushalten anfallenden Geräten vergleichbar ist.
Größere Mengen an Altgeräten aus Gewerbe und anderen Herkunftsbereichen müssen über gewerbliche Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen entsorgt werden. - beim Händler vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 Quadratmeter verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.
Die Händler müssen dann rund um das Thema Elektroaltgeräte informieren. Erkundigen Sie sich gegebenfalls. - beim Onlinekauf beim Versandhändler, wenn die Lager- und Versandfläche fü Elektrogeräte 400 Quadratmeter übersteigt.
Die Händler müssen dann rund um das Thema Elektroaltgeräte informieren. Erkundigen Sie sich gegebenfalls. - kleine Elektroaltgeräte müssen auch ohne Kauf eines Elektrogerätes zurückgenommen werden. Klein bedeutet, keine äußere Abmessung ist größer als 25 Zentimeter.
Daneben dürfen auch Hersteller und Vertreiber Elektroaltgeräte sammeln. Vereine Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag von Landkreisen, Herstellern und Vertreibern sammeln.
Elektro- und Elektronikschrott darf nicht in den Restabfallbehälter geworfen werden!
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich über die aktuellen Öffnungszeiten des Recyclinghofs in Ihrer Nähe.
- Anschließend können Sie dort Ihren Elektroschrott kostenfrei abgeben.
- Auf den Recyclinghöfen werden Sammelbehälter bereitgestellt, in denen der Elektroschrott einzuwerfen bzw. einzustellen ist.
Hinweis: Die Recyclinginseln Wittighausen und Assamstadt sind keine Sammelstellen für Elektroschrott.
Fristen
Keine.
Unterlagen
In der Regel keine.
Kosten
Keine.
Sonstiges
Rechtsgrundlage
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Abfallwirtschaftssatzung in der Fassung ab 1. Januar 2024
Zuständigkeit
Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis
Vertiefende Informationen
- Entsorgung von Elektroschrott - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Elektroschrott - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 2. Januar 2024 durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.